Ausbildungsduldung – Klarstellung der Bedingungen für Ausbildung

Im Juli 2017 hat das hessische Innenministerium einen Erlass zur Ausbildungsduldung her­ausgegeben. Dabei wurden einige der Bedingungen für die Ausbildung nochmal klargestellt, in anderen Punkten aber auch Ermessensspielräume für die Ausländerbehörden eröffnet.

Unbedingt eine Beratung aufsuchen

Daher sollten alle, die möglicherweise eine Ausbildungsduldung beantragen wollen, den Weg in Beratung suchen, damit der Antrag bestmöglich vorbereitet werden kann.

Auch das zuletzt verschickte Schreiben für Ausbildungsbetriebe und Träger ausbildungsvor­bereitender Maßnahmen wird unter Berücksichtigung des Erlasses nochmal überarbeitet und dann auf diesem Wege wieder bekannt gemacht.

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