Regelung zur Ausbildungsduldung

Für (angehende) Azubis besteht auch bei abgelehntem Asylverfahren die Aussicht, die Aus­bildung beenden zu können. Die Regelung zur Ausbildungsduldung ist schon etwas älter, in diesem Jahr erschien auch ein hessischer Erlass dazu.

In die Beratungshilfe für Ausbildungsbetriebe oder Träger ausbildungsvorbreitender Maß­nahmen und weitere Interessierte sind diese Erlassregelungen nun eingearbeitet worden. Die genauen Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zu abgelehnten Asylverfahren bei (angehenden) Auszubildenden (Pdf).

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