Für (angehende) Azubis besteht auch bei abgelehntem Asylverfahren die Aussicht, die Ausbildung beenden zu können. Die Regelung zur Ausbildungsduldung ist schon etwas älter, in diesem Jahr erschien auch ein hessischer Erlass dazu.
In die Beratungshilfe für Ausbildungsbetriebe oder Träger ausbildungsvorbreitender Maßnahmen und weitere Interessierte sind diese Erlassregelungen nun eingearbeitet worden. Die genauen Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zu abgelehnten Asylverfahren bei (angehenden) Auszubildenden (Pdf).