Die Rückkehrberatung war bereits mehrfach Thema für Informationen. Im Nachgang zu einem Vorfall in Marburg, bei dem es im unmittelbaren Anschluss an ein Rückkehrberatungsgespräch vor Ort eine Abschiebung (nach Pakistan) gab, hat nun ein Gespräch zwischen der Liga der Wohlfahrtsverbände sowie dem Hessischen Flüchtlingsrat und dem Innenministerium statt gefunden.
Komplizierte Situation
Die Vertreter*innen des Innenministeriums haben dabei explizit keine Zusage gemacht, dass derartige Fälle bei Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, künftig ausgeschlossen werden. Daraus muss geschlossen werden, dass bei allen Personen mit einer Duldung, die zu einer staatlichen Rückkehrberatung eingeladen werden, bei diesem behördlichen Termin eine Abschiebung drohen kann.
Ausdrücklich bestätigt wurde allerdings die Freiwilligkeit der Termine bei den staatlichen Rückkehrberatern, die Möglichkeit der Mitnahme einer Person des Vertrauens sowie der Verzicht auf Sanktionen bei Nicht-Teilnahme. Betroffene sollten im Vorfeld über das Risiko dringend informiert werden.
Praxisleitfaden
Hier auch nochmal zur Info der Praxisleitfaden der Liga Hessen zum Thema Rückkehrberatung.
Es soll damit keine Panik verbreitet werden. Dennoch werden alle Beteiligten um entsprechende Vorsicht und vor allem auch Hinweise auf Abschiebungen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis gebeten. Auch wenn Ausreisen und Abschiebungen nicht immer vermieden werden können, sollte darauf geachtet werden, dass rechtliche und humanitäre Standards auch in diesem Jahr 2018 weiter eingehalten werden.