Der Rheingau-Taunus-Kreis hat die aktuellen Kosten 2017 und 2018 für Gemeinschaftsunterkünfte (berechnet wird der Durchschnitt je Platz und Monat aller Kreis-Unterkünfte) mit EUR 393 berechnet. Dies wurde unter anderem mit sehr hohen Verbrauchskosten begründet. Bisher lag der Wert bei ca. EUR 200.
Dieser Betrag dient als Verrechnungsbasis zwischen unterschiedlichen Ebenen der öffentlichen Hand, aber auch zur Rechnungsstellung an erwerbstätige Flüchtlinge. Anerkannte Flüchtlinge haben die Möglichkeit, in privaten Wohnraum auszuziehen. Noch nicht anerkannte Flüchtlinge haben diese Wahl allerdings nicht.
Die Kostenbescheide werden in den nächsten Wochen erwartet.
Problematische Situation
Auf unserem letzten Treffen machte eine Patin auf die Problematik hoher Wohnraumkosten bei niedrigem Verdienst aufmerksam. Dies könnte zur Kündigung von Arbeitsverträgen wegen zu geringer Zuverdienstmöglichkeiten führen.
Sie wird nun zunächst den Weg des Widerspruchs gegen den Bescheid wählen, um Transparenz über die Kostenberechnung zu erhalten. Sie hat bereits die einschlägige Rechtsprechung zu dieser Angelegenheit recherchiert. Diese Informationen können bei Bedarf per koordination@fluchtpunktndh.social angefragt werden.
Details werden zusammengestellt
Parallel soll ein Überblick gewonnen werden, wie viele Personen mit welcher direkten finanziellen Konsequenz betroffen sind. Rückmeldung von Paten und Informierten können ebenfalls an koordination@fluchtpunktndh.social geschickt werden.
Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, erwerbstätigen Geflüchteten ohne Anerkennung einen reduzierten Kostensatz anzubieten, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu honorieren, der in Summe zu einer Reduzierung der Sozialleistungen führt.