Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, erlässt die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises auf Empfehlung des Gesundheitsamtes ab Freitag, 20. März 2020, bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis.
Nur in Einzelfällen gelten begrenzte Ausnahmeregelungen
Diese sind mit der Betreuung oder dem Fachdienst Flüchtlingsdienst/Migration rechtzeitig im Vorhinein abzuklären. Die Betreuungen der Unterkünfte und die Mitarbeitenden des Fachdienstes Flüchtlingsdienst/Migration sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar.