Betretungsverbot der Gemeinschaftsunterkünfte ist aufgehoben

Erfreulicherweise kann wieder ein bischen Normalität einkehren. Hier die Information des Rheingau-Taunus-Kreises:

„[W]ie einige von Ihnen schon gehört haben, wurde seitens des Landes das Betretungsverbot für Gemeinschaftsunterkünfte aufgehoben. Auch das Besuchsverbot, welches der Landkreis erlassen hat, besteht nicht mehr.

Somit dürfen alle Personen die Unterkunft wieder betreten, nach den Regeln, die vor Corona schon gegolten haben. Besucher müssen sich also anmelden. Das Erfassen der Besucherdaten ist zusätzlich wegen der noch anherrschenden Pandemielage zulässig. Selbstverständlich müssen die Daten vertraulich behandelt und zweckgebunden verwendet werden. Die Daten müssen auch nach Wegfall des Verwendungszwecks vernichtet werden.

Kurse können in den Unterkünften nun wieder stattfinden, natürlich unter Auflagen, also nur wenn die Abstände und Hygienevorschriften eingehalten werden.“

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