
Am 20. August 2020 fand im sozial‐ und integrationspolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags eine Anhörung zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes statt. Darin ging es u. a. um die Frage von Mindeststandards, Gebühren für die Unterbringung und anderes.
Die Stellungnahmen der Verbände finden sich auf verschiedenen Websites – u. a. vom hfr, aber auch von der Liga Hessen, Initiativen aus dem Kreis Offenbach, der agah und
anderen.
Erstmalig wurde auch Bewohnerin gehört
Die Anhörung war im Vergleich zu anderen Anhörungen schon deshalb besonders, weil erstmalig auch eine Bewohnerin einer Gemeinschaftsunterkunft als Sachverständige eingeladen war und eindrücklich davon berichtet hat, was es heißt, in einer GU leben zu müssen. Auch der Bericht der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer aus dem Kreis Offenbach hat bei vielen
der Abgeordneten nachhaltig Eindruck hinterlassen.
Protokoll der Anhörung und Medienberichterstattung
Das durchaus lesenswerte, 55‐seitige stenografische Protokoll der Anhörung ist bereits online gestellt worden.
Über die Debatte haben die Medien berichtet, zum Beispiel die F.A.Z: Streit um Wohnen für Flüchtlinge. Es gibt noch einen ausführlicheren Artikel, der allerdings kostenpflichtig ist in der F.A.Z: Provisorien als Dauerlösung.
Es bleibt zu hoffen, dass die vielen Stellungnahmen dazu führen, dass am Entwurf für das Landesaufnahmegesetz noch etwas geändert wird.
Bundesrechnungshof gibt kritische Stellungnahme ab
In dieser Stellungnahme des Bundesrechungshofs werden sehr deutlich die völlig überhöhten Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung kritisiert. So heißt es dort wörtlich:
„Prüfungen des Bundesrechnungshofes belegen, dass klare und bundeseinheitliche Vorgaben und Kontrollen für eine wirtschaftliche Mittelverwendung sowie für einen einheitlichen Gesetzesvollzug gerade auch bei der Finanzierung der KdU (Anm.: Kosten der Unterkunft) unerlässlich sind. So lagen bei den KdU-Leistungen für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe – oft mehr als 100 %. Die kommunalen Träger hatten den gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen. Des Weiteren beurteilten sie nach unseren Prüfungsfeststellungen die Angemessenheit von Wohnraum unterschiedlich. Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen. Dies war eindeutig rechtswidrig. Ferner hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Jobcenter Aufwendungen als KdU übernahmen, die nicht den KdU zuzuordnen waren (z. B. personengebundene Aufwendungen). Alleine aufgrund dieser Prüfungsfeststellungen hat das BMAS bereits über 21 Mio. Euro zurückgefordert. Über diese Feststellungen hinaus hat der Bundesrechnungshof immer wieder Hinweise darauf gefunden, dass Länder und Kommunen im Bereich der KdU nicht immer die Interessen des Bundes hinreichend berücksichtigen.“