Der aktuelle Newsletter der Diakonie vom 21. Dezember 2020 informiert wieder über aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingsarbeit.
Aufgrund der Corona-Pandemie finden im Diakonischen Werk Rheingau-Taunus nach wie vor keine regulären persönlichen Beratungen statt. Ratsuchende nehmen bitte per Telefon oder E-Mail Kontakt auf.
Derzeit machen die Beratungsstellen Winterpause: Ab dem 11. Januar 2021 ist die Flüchtlings-/Migrationsberatung in Idstein wieder besetzt, in Bad Schwalbach bereits ab dem 4. Januar 2021. Auch der Flüchtlingsrat Wiesbaden hat die Beratungsstunde am Dienstag bis auf Weiteres eingestellt und ist nur per E-Mail erreichbar (Kontakt über die Homepage).
Jobangebot – unbefristet
Dieses Angebot richtet sich nicht explizit an die Geflüchteten, aber vielleicht findet sich unter den Besuchern unserer Website Menschen, die an diesem Jobangebot Interese haben, daher verbreiten wir es gerne weiter.
Das regionale Diakonische Werk Rheingau-Taunus sucht ab 1. März 2021 für den Standort Bad Schwalbach eine Verwaltungsangestellte für Sekretariat und Personalsachbearbeitung (m/w/d). Die Stelle umfasst 20 Stunden/Woche, unbefristet. Weitere Informationen finden Interessierte hier.
Zulassung von PKW mit Aufenthaltstiteln (auch Personendaten laut eigenen Angaben)
Vielen Dank nach Niedernhausen – ein ehrenamtlicher Flüchtlingspate hat mit seinem Einsatz eine Änderung der Zulassungspraxis für PKW für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen mit Personendaten laut eigenen Angaben erreichen können.
Von der Zulassungsstelle des RTK heißt es: „Nach erfolgter, eingehender Prüfung der Problematik und Abwägung der Interessen und Vorgaben werden ab sofort von den Zulassungsbehörden des Rheingau‐Taunus‐Kreises bei ausländischen Antragstellern alle Aufenthaltstitel als Identitätsnachweis anerkannt, auch diejenigen, bei denen die Personendaten auf eigenen Angaben beruhen. Da nach § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 6, Abs. 1 Fahrzeug‐Zulassungsverordnung (FZV) auch die Anschrift des Halters anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen ist, muss nur in den Fällen, in denen die Anschrift nicht aus dem vorgelegten amtlichen Ersatzdokument hervorgeht, zusätzlich eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.“
Falls dies vor dem 15. Oktober 2020 bei der Zulassung von PKW schon mal ein Problem gewesen ist, lohnt sich jetzt ggf. ein neuer Versuch. In Zukunft sollte dieses Problem nicht mehr auftreten. Näheres zur Begründung und Argumentation können wir auch Nachfrage gerne mitteilen.
Praktikum für Syrer*innen in der Kreisverwaltung
In einem einjährigen Praktikum zu Mindestlohnbedingungen sollen zwei Syrer*innen die Chance bekommen, Verwaltungsstrukturen in Bad Schwalbach kennen zu lernen. Dieses Wissen soll dem Wiederaufbau kommunaler Strukturen in Syrien zu Gute kommen. Die Projekt‐/Stellenbeschreibung findet sich hier.
Bewerbungsschluss war bereits der 18. Dezember 2020 (leider konnte der Newsletter nicht rechtzeitig vor Bewerbungsschluss verschickt werden) – aber vielleicht besteht immer noch eine leise Chance durch die Weihnachtsferien.
Weitere Themen des Newsletters
- EuGH‐Urteil zu Syrischen Wehrpflichtigen
- Schulungen des Hessischen Flüchtlingsrates
- Wirtschaft integriert
- Mehrsprachige Infoflyer für Menschen mit Behinderungen
Auf unserer Website finden Sie alle Newsletter der Diakonie – dort finden Sie auch alle weiterführenden Informationen und Kontaktadressen.