Corona-Regelungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten des BAMF

Seit 11. Oktober 2021 sind Covid-Schnelltests in vielen Fällen kostenpflichtig. Bei Geflüchteten, die noch nicht geimpft sind, stellt sich u. a. die Frage, wie das BAMF den Einlass bei seinen Terminen handhabt. Das BAMF verschickt nun ein ausführliches Infoblatt (ähnlich dem, das seit Mai 2021 verschickt wurde, aber mit einigen Klarstellungen).

Was bedeutet das konkret?

Beim BAMF gilt die 3G-Regel, für Antragstellende, aber auch für andere Personen, die z. B. an einer Anhörung teilnehmen, z. B. als Beistände oder Anwälte und Anwältinnen.

In dem Infoblatt heißt es: „Das BAMF bittet in seinen Ladungsschreiben darum, dass alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr einen Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, einen Nachweis über eine Genesung von einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus oder ein Nachweis über einen negativen maximal zwei Tage alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test zu ihren Ladungsterminen mitbringen. Dies gilt für alle Personen, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen und persönlich an dem Termin in einer Außenstelle teilnehmen.“

Aber: „Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, ein kostenfreies Testangebot in Anspruch zu nehmen und ohne Testergebnis in der Außenstelle erscheinen, wird Ihnen vom BAMF ein kostenloser Selbsttest zur Verfügung gestellt. Die Selbsttestung können Sie dann vor Ort in der Außenstelle durchführen. (…) Wenn Sie kein aktuelles negatives Testergebnis oder einen Impfnachweis vorlegen können, drohen Ihnen keine Konsequenzen. Ihr Asylverfahren wird trotzdem weiter durchgeführt. Sie sind nicht verpflichtet, einen Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung beim Bundesamt vorzulegen.“

Auch das BAMF sichert sich ab

Es steht zwar auch da: „Ein Anspruch auf diese Selbsttestung besteht nicht.“ Aber das dient eventuell dazu, dass das BAMF sich absichert, falls mal die Kiste mit den Selbsttests leer ist.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen des BAMF.

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