
Alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete sollen die Möglichkeit bekommen, aus der Bedarfsstufe 2 in die Bedarfsstufe 1 zu kommen – und damit monatlich mehr Geld zum Leben zu erhalten. Informationen hierzu finden sich im FIAM-Info zum Regelbezug sowie in einer Arbeitshilfe zur Erlangung der Regelbedarfsstufe 1.