Informationen für die Arbeit mit Flüchtlingen

Mittlerweile existiert für die Arbeit mit Flüchtlingen eine Fülle von Informationsmaterial. Wir wollen an dieser Stelle ganz konkrete Hilfestellungen geben, aber auch anregen, bei bestimmten Themen selbst zu recherchieren. Daher verweisen wir an dieser Stelle häufiger auf andere Websites, die (wie wir hoffen) immer aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.

Kontakte

Beratung von Flüchtlingen zum Asylverfahren und zur wirtschaftlichen Integration (Praktikum, Ausbildung, Arbeit) – Ansprechpartner für Niedernhausen ist Olaf Löhmer

Erste Schritte/Unterstützung

Willkommen in Niedernhausen – erste Schritte. Eine Broschüre der Gemeinde Niedernhausen in Zusammenarbeit mit dem Fluchtpunkt Niedernhausen (Pdf)

Vollmacht für ehrenamtliche Helfer (Pdf), die etwas für Geflüchtete erledigen oder regeln möchten

Anerkennung und Ablehnung

Leitfaden für subsidiär Schutzberechtigte (deutsch/arabisch) (Pdf)

(Informationen der Flüchtlingsberatung der Diakonischen Werk Rheingau-Taunus, 24. April 2017) Hier nochmal ein knapper Überblick von Handlungsoptionen, um aufkommende Panik nach dem negativen Bescheid vom Bundesamt zu vermeiden:

Der Bescheid über den Asylantrag kommt in einem gelben Briefumschlag auf dem das Datum der Zustellung vermerkt werden soll (damit man die Fristen zur Klage entsprechend berechnen kann).

Nehmen Sie Kontakt zur Flüchtlingsberatung auf

Die Bescheide lesen sich manchmal sehr kompliziert, wenden Sie sich bei Problemen gerne an uns.

Wir Flüchtlingsberater können dahingehend beraten, ob eine Klage gegen eine (Teil-)Ablehnung durch eine*n Anwält*in geprüft werden sollte. Die Qualität der Anhörungsprotokolle als auch die der Bescheide ist mitunter sehr schlecht, sodass die Klage nicht nur den Sinn einer Verbesserung der individuellen Aufenthaltsperspektive haben kann, sondern auch helfen kann, unrechtmäßige Bescheide des BAMF durch Gerichte verbessern zu lassen.

Anwälte und Rechtspfleger können helfen

Die Klagefristen betragen in der Regel zwei Wochen (bei Dublin-Bescheiden oder der Ablehnung als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“ 1 Woche!). Wenn in der Kürze der Zeit kein Termin bei Anwält*innen zu bekommen ist, können Personen ohne anwaltliche Vertretung auch selber die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einreichen. Um formal alles richtig zu machen, wendet man sich (mit einer ausreichend deutsch sprechenden Person und dem Ausweis (Aufenthaltsgestattung) und dem Bescheid) an die Rechtspfleger*innen beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden. Diese reichen dann fristwahrend die Klage ein.

Danach hat man weitere zwei Wochen Zeit, eine Begründung nachzureichen – in dieser Zeit sollte dann eine Konsultation bei Anwält*innen erfolgen (diese können bei Übersetzungs- und Terminproblemen auch weiteren Aufschub beantragen).

Gute Vorbereitung ist sehr hilfreich

Dazu ist es sehr hilfreich, wenn die Personen gut vorbereitet zu den Anwält*innen (oder in unsere Beratung) gehen. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Gab es sprachliche Schwierigkeiten bei der Übersetzung in der Anhörung?
  • Gab es persönliche Schwierigkeiten bei der Übersetzung, hat man aufgrund des Stresses oder aufgrund von Misstrauen oder aus Scham im Interview nicht alle Umstände vorgetragen?
  • Ist das Protokoll am Ende des Interviews rückübersetzt worden? Hat eine Kontrolle des Interviews mit einer Übersetzung des Vertrauens nach Erhalt der Niederschrift stattgefunden?
  • Gibt das Protokoll alle relevanten Punkte des Interviews wieder oder sind Aspekte weggelassen worden oder falsch übersetzt?

An dieser Stelle bitten wir nochmal um Verbreitung der Info, dass jede*r nach Erhalt des Protokolls bitte umgehend mit einer Übersetzung des Vertrauens kontrolliert, ob das Protokoll vollständig und korrekt ist. Eine unmittelbare Korrektur im Anschluss ist möglich, das verbessert die Glaubwürdigkeit der eigenen Peron erheblich im Gegensatz zu einem späten Vortrag im Klageverfahren!

Die Gerichte werden inzwischen von einer Klagewelle überrollt, sodass auch hier mit längeren Verfahren zu rechnen ist. Ist rechtzeitig gegen den Bescheid eine Klage eingereicht worden, besteht keine Abschiebegefahr mehr bis zur Entscheidung im Verfahren.

Aufenthaltsgrundlagen verbessern

Die Zeit des laufenden Klageverfahrens sollte genutzt werden, um die Aussichten auf alternative Aufenthaltsgrundlagen zu verbessern, für den Fall, dass die Klage abgewiesen wird. Zumindest im VG Wiesbaden entscheiden die unterschiedlichen Kammern nicht einheitlich, sodass es wirklich wieder auf die Begründung und Darstellung im Einzelfall ankommt. In unserer Beratung geben wir gerne einen Überblick, welche Aufenthaltsgrundlagen unabhängig vom Asylverfahren in Frage kommen und wie die persönlichen Voraussetzungen dafür verbessert werden können.

Medizin

Registrieren eines Neugeborenen (Pdf)

Leitfaden Ärztliche Atteste im Migrationsrecht (Pdf)

Welcher Arzt spricht meine Sprache (Pdf) – Broschüre der Stadt Wiesbaden; bitte beachten: Broschüre ist von 2009, aber wir haben ein paar Ärzte, die arabisch, persisch und afghanisch sprechen, auf Aktualität hin überprüft (2017) – bitte auf die roten Markierungen achten.

Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind? BPtK-Ratgeber (BPtK = Bundespsychotherapeuten Kammer) für Flüchtlingseltern auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Persisch und Kurdisch. Alle Sprachvarianten der Broschüre können sich Flüchtlingseltern von der BPtK-Homepage herunterladen – der erste Link führt direkt zu den Broschüren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Website, die sich mit dem Thema „Migration und Gesundheit” beschäftigt. Hier findet man viele Informationen in sehr vielen Sprachen.

Familie

Informationen des DRK zur Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen (Pdf)

Schreiben des Rheingau-Taunus-Kreises zum Thema minderjährige Flüchtlinge (Pdf)

Dienstanweisung zur Anhörungsbegleitung durch Beistand (BAMF) (Pdf)

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Entwicklungschancen. Lesen Sie mehr über das Bildungs-und Teilhabepaket und wie es beantragt werden kann

Leben in Deutschland

Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Broschüre zu unserem Grundgesetz herausgebracht. Sie soll Zugewanderte und Geflüchtete beim Einleben in Deutschland unterstützen. In einfachen Worten beschreibt sie, welche Bedeutung das Grundgesetz hat und wie es im Alltag gelebt wird. Die Publikation liegt aktuell (13.2.2017) in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Kurdisch vor.

Und auch das ist Deutschland: Abfalltrennung! Auf der Website des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis finden sich Broschüren zu diesem Thema in vielen Sprachen – unter anderen auch in Farsi, Arabisch und Englisch.

Die Verbraucherzentrale bietet inzwischen zahlreiche mehrsprachige Infos u. a. zu Themen wie Mobilfunkverträge, Versicherungen oder Urheberrecht im Internet an, z. T. auch als Vi­deos. Unter www.verbraucherzentrale.de  (Rubrik: Informationen für Flüchtlingshelfer) ste­hen diese zu Ansicht und Download bereit.

Auch die Verbraucherzentrale Wiesbaden bietet eine kostenlose Beratung für Flüchtlinge. Gruppen melden sich vorher bitte an.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was bedeutet das?

„Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staates.” (Quelle: Website der Bundeszentrale für politische Bildung)

Das bedeutet, dass sich alle Menschen – auch Asylsuchende – in Deutschland bei Problemen an die Polizei wenden können. Manche Menschen tun sich damit allerdings sehr schwer – oftmals auch deswegen, weil sie mit staatlichen Organen in ihrer Heimat (sehr) schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Die hessische Polizei hat daher die Position von Migrationsbeauftragten geschaffen, die hier vermitteln sollen. Und zwar in alle Richtungen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem:

  • das Vermitteln bei interkulturellen Problemlagen
  • das Unterstützen im Rahmen der Intervention bei Gewalt in und außerhalb der Familie
  • das Beraten von Menschen mit Zuwanderungsbiografien in polizeilichen Angelegenheiten
  • das Informieren und Beraten der Polizei in kulturspezifischen Fragestellungen
  • das Erarbeiten aufgabenbezogener Präventionskonzepte und die Umsetzung derselben
  • das Leisten interner und externer Bildungsarbeit im Bereich der Interkulturellen Kompetenz
  • das Mitwirken in regionalen Integrationsnetzwerken

Ausführliche Informationen findet man auf der Website der hessischen Polizei.

Allgemeine Informationen

Info-Sammlungen zur Flüchtlingshilfe

Website mit einer sehr nützlichen und umfangreichen Info-Sammlung der Lobby für Flüchtlingshelfer in Wiesbaden:

Praktische Infos für Geflüchtete sowie alle, die mit ihnen arbeiten

Informationen für Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer – zusammengestellt von der AWO, der Diakonie, dem Roten Kreuz und anderen Organisationen – finden sich hier:

Website fluechtlingshelfer.info

Handreichung für Helfende in der Flüchtlingsbetreuung

Die aktuelle Ausgabe der „Handreichung für Helfende in der Flüchtlingsbetreuung“ mit vielen Informationen und Adressen ist auf der Website des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden:

Handreichung für Helfende in der Flüchtlingsbetreuung

Websites der Landes- und Bundesregierung

Website des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Flüchtlinge in Hessen – Website der Hessischen Landesregierung